Mitglied werden
Einfach und unkompliziert
Werde Mitglied!
Wir freuen uns, dass Sie Mitglied werden möchten. Wir bieten Ihnen direkt hier auf unserer Seite das Formular des Aufnahmeantrags an. Alle wichtigen Vereinsinterna können Sie unserer Satzung entnehmen. Sie erhalten beides jedoch auch von der Vorstandschaft oder den jeweiligen Abteilungsleitern.
Ausgefüllte Anträge geben Sie bitte bei den Trainern oder Übungsleitern ab oder senden diese direkt an die SpVgg Zeckern. Bitte beachten Sie, dass die Mitgliedschaft im Verein eine wichtige Voraussetzung ist, um die Angebote des SpVgg Zeckern wahrzunehmen, denn nur durch sie besteht ein Versicherungsschutz über den BLSV.
Falls Sie sich für eine Familienmitgliedschaft entschieden haben, muss jedes Familienmitglied, das einer Abteilung des SpVgg Zeckern beitritt, in die Mitgliederkartei eingetragen werden. Leider wird dies oft versäumt, was einen Wegfall des Versicherungsschutzes bedeutet.
Stolz
Wir sind stolz auf unsere Vereinstradition und leisten unseren aktiven Beitrag zum sportlichen und kulturellen Gemeindeleben.
Positiv
Wir wollen in der Öffentlichkeit positiv erscheinen und unseren Verein entsprechend präsentieren.
Fairer Partner
Unseren Freunden, Gönnern und Sponsoren sind wir faire und verlässliche Partner.
Respektvoll
Wir stehen mit den unmittelbaren Nachbarn unseres Sportgeländes in gegenseitig respektvollem Kontakt.
Im Überblick
Weitere Informationen
Unser Sportbetrieb kostet natürlich auch Geld, z.B. für Übungsleiter, Pflege der Sportanlagen, Verbands- und Versicherungsbeiträge etc., die mit Beiträgen, Zuschüssen, Spenden etc. finanziert werden müssen. Unsere moderaten Beitragssätze können Sie in der Beitragsübersicht im Aufnahmeantrag (unten) nachlesen.
Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studenten erhalten ermäßigte Tarife. Für Familien gelten günstige Pauschalen. Die Familienmitgliedschaft gilt für die Kinder bis zum vollendeten
18. Lebensjahr, bzw. wenn sie in Ausbildung sind bis längstens zum vollendeten 25. Lebensjahr.
Die Ausbildungsnachweise für ermäßigte Beiträge und Familienmitglieder in Ausbildung sind jährlich bis zum 31.12. in Kopie zu erbringen.
Alle bei der Bundeswehr wehrpflichtig Dienende sowie Ersatzdienst oder ein freiwilliges soziales Jahr Leistende sind während der Dauer des Dienstes auf schriftlichen Antrag von der Zahlung des Mitgliedbeitrages befreit.
Der Beitrag wird jährlich zum 1. Februar fällig. Für das Jahr des Neueintrittes wird der Jahresbeitrag anteilig berechnet.
Mit der Entrichtung des allgemeinen Beitrags ist jedes Mitglied berechtigt, bei allen Abteilungen seiner Wahl – mit Ausnahme der Tennisabteilung – Sport zu treiben. Mit der Entrichtung des Tennisbeitrags sind alle Abteilungen eingeschlossen.